Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGB von 1000PS Straßentraining · Stand 28.11.2019

§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1.1 Für den Geschäftsverkehr mit Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH, A-9872 Millstatt, Obermillstatt 144 (im Folgenden: 1000PS Straßentraining, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend Auftraggeber oder Vertragspartner genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit 1000PS Straßentraining, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen — insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Vertragspartner — werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von 1000PS Straßentraining ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

§ 2 Angebot / Vertragsabschluss

§ 2.1 Angebot und Vertragsabschluss: Angebote von 1000PS Straßentraining sind freibleibend und drei Wochen gültig, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der 1000PS Straßentraining Auftragsbestätigung oder mit der Leistungserbringung als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt.

§ 3 Umfang des Auftrages

§ 3.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

§ 3.2 1000PS Straßentraining ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch 1000PS Straßentraining selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

§ 3.3 Für die vom Auftraggeber beigestellten Materialien und Geräte wird keine Gewährleistung übernommen. Für deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Einbau und die Verarbeitung der bereitgestellten Güter werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Teilnehmeraufklärung

§ 4.1 Der Teilnehmer wird darüber aufgeklärt, dass das Training auf öffentlichen Straßen stattfindet und das Befahren der Trainingsstrecken nur mit einem — für den Einsatz auf der öffentlichen Straße — technisch einwandfreien Motorrad, mit geeigneter und voll funktionsfähiger Motorradschutzbekleidung und in einem — den Risiken im öffentlichen Verkehr — angemessenen körperlichen Zustand gestattet ist, um die mit dem Motorradfahren verbundenen Gefahren und Risiken möglichst gering zu halten. Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Ab einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,0 g/l (0,0 Promille) oder ab einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,0 mg/l gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt.

§ 4.2 Der Teilnehmer erklärt gegenüber allen anderen Beteiligten (wie z.B. Veranstalter, Schulungspersonal, andere Teilnehmer) den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm durch deren Verhalten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden und Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des beschränkt haftenden Personenkreises verursacht werden. Sollte eine Veranstaltung wegen äußerer Umstände (wie z.B. höhere Gewalt) abgebrochen werden, so gebührt 1000PS Straßentraining dennoch das volle vereinbarte Entgelt. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für jeden Teilnehmer verpflichtend.

§ 5 Geheimhaltung / Datenschutz

§ 5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von 1000PS Straßentraining zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder aufgrund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu 1000PS Straßentraining bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von 1000PS Straßentraining Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, Informationen nur auf Need-to-know-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.

§ 5.2 1000PS Straßentraining ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.

§ 6 Entgelt

§ 6.1 Nach der Lieferung der Ware oder Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erhält 1000PS Straßentraining ein Entgelt gemäß der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. 1000PS Straßentraining ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen und entsprechende Akonti zu verlangen. Das Entgelt ist jeweils mit unserer Rechnungslegung fällig.

§ 6.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung von 1000PS Straßentraining vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen, sofern sie nicht im Auftrag enthalten sind.

§ 6.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch 1000PS Straßentraining, so behalten wir den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes abzüglich ersparter Aufwendungen.

§ 6.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist 1000PS Straßentraining von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

§ 6.5 Eine Anmeldung zum 1000PS Straßentraining ist ausschließlich per Online-Reservierung und Online-Bezahlung möglich. Nach der Online-Buchung gelangst Du zur Online-Bezahlung. Dort kannst Du zwischen Bezahlung mittels Kreditkarte, Sofortüberweisung, Bankeinzug oder PayPal wählen. Nach erfolgter Zahlung erhältst Du eine Anmeldebestätigung mit allen Informationen per E-Mail zugeschickt. Bitte prüfe ggf. deinen Spam-Ordner. Die E-Mail wird sofort und ohne Zeitverzögerung zugestellt. Solltest Du keine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten haben, wende Dich bitte unverzüglich an Hannes Bagar — hannes.bagar@aon.at. Vor Ort werden nur jene Teilnehmer akzeptiert, welche eine persönliche Anmeldebestätigung lautend auf ihren Namen vorweisen können.

§ 6.6 Stornierungen senden Sie bitte per E-Mail an hannes.bagar@aon.at oder per Post an Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH, Obermillstatt 144, 9872 Millstatt. Stornierung bis 8 Wochen vor dem Trainingstermin: 80 % des Kursbeitrages werden zurücküberwiesen. Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Trainingstag: 50 % des Kursbeitrages werden zurücküberwiesen. Stornierungen innerhalb 4 Wochen vor dem Trainingstag: Der volle Betrag verbleibt beim Veranstalter. Der Teilnehmer erhält eine 50 %-Gutschrift für einen anderen Trainingstermin, gültig 3 Jahre ab Ausstellung. Stornierungen und Änderungen an der Buchung sind aus organisatorischen Gründen nur bis 72 Stunden vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich. Ein Weiterverkauf eines bereits bezahlten Startplatzes von einem Teilnehmer an einen anderen Teilnehmer ist NICHT möglich. Vor Ort werden nur jene Teilnehmer akzeptiert, welche eine persönliche Anmeldebestätigung lautend auf ihren Namen vorweisen können.

§ 7 Erfüllungsort / Gefahrtragung

§ 7.1 Erfüllungsort ist 1000PS Straßentraining, A-9872 Millstatt, Obermillstatt 144. Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der 1000PS Straßentraining Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

§ 8.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (samt Zinsen und Nebengebühren) unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwirbt 1000PS Straßentraining Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.

§ 9 Abnahme / Teillieferung

§ 9.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von 1000PS Straßentraining zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Sofern keine eigenständige Abnahme durchgeführt wird, gelten sämtliche Leistungen spätestens 14 Tage nach Erbringung der Lieferung als abgenommen. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen. Sofern 1000PS Straßentraining Lieferungen und Leistungen teilbar sind, sind Teillieferungen und Teilabnahmen zulässig.

§ 10 Schutz des geistigen Eigentums

§ 10.1 Die Urheberrechte an den von 1000PS Straßentraining, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei uns. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zu verkaufen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von 1000PS Straßentraining — insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes — gegenüber Dritten.

§ 10.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt 1000PS Straßentraining zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung einer gesonderten Vergütung sowie anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§ 11 Lieferverzug / Rücktritt

§ 11.1 Die Lieferfristen und -termine werden von 1000PS Straßentraining nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Leistung an den Vertragspartner.

§ 11.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen — zumindest 3-wöchigen — Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

§ 11.3 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist 1000PS Straßentraining berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser auf Begehren von 1000PS Straßentraining weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder wenn der Auftraggeber offensichtlich betrunken zum Straßentraining erscheint oder das Motorrad sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von 1000PS Straßentraining sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Lieferungen oder Teillieferungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde, sowie für von 1000PS Straßentraining erbrachte Vorbereitungshandlungen.

§ 12 Haftung / Schadenersatz

§ 12.1 Mit Ausnahme von Personenschäden ist die Haftung von 1000PS Straßentraining für alle sich aus welchem Rechtsgrund auch immer ergebenden Ansprüche auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt. In diesem Sinne ist für uns auch der Ersatz von indirekten Schäden sowie Folgeschäden (insbesondere Mangelfolgeschäden) — wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten und Informationen, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber — ausgeschlossen.

§ 12.2 Die Haftung von 1000PS Straßentraining ist für jeden denkbaren Fall der Haftung unter Ausschluss darüber hinausgehender Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, mit dem Auftragswert gedeckelt.

§ 12.3 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden.

§ 12.4 Sind Vertragsstrafen vereinbart, so sind darüber hinausgehende Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

§ 12.5 1000PS Straßentraining ist von einer etwaigen Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB befreit und die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.

§ 12.6 Die Teilnahme des/der Motorradfahrers/Motorradfahrerin an der jeweiligen Veranstaltung erfolgt hinsichtlich typischer verkehrsbedingter Risiken auf eigene Gefahr. Den Motorradfahrern/Motorradfahrerinnen ist daneben auch bewusst, dass aufgrund unvorhersehbarer oder untypischer Gefahren, insbesondere durch ein Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern und Beteiligten, Schäden eintreten können. Der/die Teilnehmer haften gegenüber allen Beteiligten (wie z.B. Veranstalter, Instruktor, andere Teilnehmer und allen übrigen Verkehrsteilnehmern) für sein Verhalten sowie den einwandfreien technischen Zustand seines Motorrades und bestätigt weiters, dass er die Verhaltensregeln auf öffentlichen Verkehrsflächen genau kennt und befolgt.

§ 13 Gerichtsstand / Rechtswahl / Mediation

§ 13.1 Gerichtsstand: Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten — einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen — wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich und örtlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von 1000PS Straßentraining vereinbart.

§ 13.2 Rechtswahl: Für dieses Vertragsverhältnis wird die Geltung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des österreichischen IPRG sowie sonstiger Kollisionsnormen vereinbart.

§ 13.3 Mediation: Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich, zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

§ 14 Elektronische Rechnungslegung

§ 14.1 1000PS Straßentraining ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch uns ausdrücklich einverstanden.

§ 15 Weitere Bestimmungen

§ 15.1 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

§ 15.2 Formerfordernis: Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 15.3 Aufrechnung: Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

§ 15.4 Subunternehmer: Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.

§ 15.5 Verbraucher: Für Verbraucher gelten die zwingenden Regeln des KSchG, soweit sie den obigen Bestimmungen widersprechen.

Varahannes Motorrad Straßentraining GmbH

Obermillstatt 144

9872 Millstatt